Betriebsprüfungen: Können Sie gelassen sehen

Aufwand, Kosten, dazu die Gefahr einer empfindlichen Nachzahlung: Betriebsprüfungen zählen nicht zu den Ereignissen im Geschäftsleben, auf die sich Unternehmer freuen. Dabei ist die Angst vor einer Prüfung meist unbegründet, vorausgesetzt, bestimmte Aspekte wurden berücksichtigt:

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Einige wichtige Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Prüfende Behörden: Die Steuer- und die Zollbehörden, bei Lohnprüfung auch die Rentenversicherungsträger, die Krankenversicherungen

Zu prüfende Unternehmen: Grundsätzlich jedes Unternehmen

Prüfgründe: Großer zeitlicher Abstand seit der letzten Prüfung, Ermittlung des zu prüfenden Unternehmens per Los, vermutete Unregelmäßigkeiten, Querprüfung (Auffälligkeiten bei der Prüfung eines anderen Geschäftspartners), Anzeige, stark abweichender Umsatz/Gewinn vom Branchendurchschnitt

Prüfgegenstände (Auswahl): Bilanzen/Gewinnermittlungen, Steuererklärungen, Art und Umfang von Betriebsausgaben, Gewinnausschüttung, Kassenbuchführung, Umsatzsteuer (Sonderprüfung). Bei Prüfung der Lohnsteuer: Brutto- und Nettolöhne, Nutzung von Dienstfahrzeugen, Fahrt- und Reisekostenerstattungen, gezahlte Lohnsteuer sowie Aufwendungen für Betriebsausflüge

Besonderheiten: Gesetzliche Mitwirkungspflicht seitens der Unternehmensverantwortlichen, Pflicht, alle gewünschten Unterlagen vorzulegen und alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, Neutralitätspflicht der prüfenden Behörde 

Wir unterstützen Sie bei der Betriebsprüfung mit folgenden Leistungen:

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