
Vermögen erhalten, Handlungsfreiheit behalten
Erben von Privatvermögen und Unternehmensnachfolger haben eine Menge gemeinsam. Eine hervorstechende Gemeinsamkeit ist der Wunsch, die Erbmasse bzw. das übernommene Unternehmen möge von staatlichen Eingriffen möglichst verschont bleiben. Nicht ganz unberechtigt, schließlich handelt es sich in der Regel um bereits versteuertes Geld. Auch Unternehmer wünschen sich einen möglichst kleinen bürokratischen Aufwand bei der Unternehmensübernahme. In beiden Fällen nutzen wir bei unserer Beratung den gesamten Spielraum, den der Gesetzgeber uns bietet.
Unternehmensnachfolge: Den Stab rechtzeitig übergeben
Vielen Unternehmern fällt es schwer den richtigen Zeitpunkt zur Unternehmensübergabe zu finden. Klar: Es ist menschlich verständlich, ein Lebenswerk so lange wie möglich selbst bestimmen zu wollen. Andererseits: das Leben hat auch noch andere Seiten als Arbeit zu bieten.
Drei Gründe sprechen dafür, einen rechtzeitigen Ausstieg zu erwägen:
- Nachfolger benötigen einige Zeit, im Zweifelsfall ein paar Jahre, um sich einzuarbeiten
- Ihre Mitarbeiter werden die Sicherheit zu schätzen wissen, die eine geregelte Nachfolge mit sich bringt
- Gleiches gilt für Banken. Für Kreditinstitute sind die Bestimmungen von Basel III wichtig und dazu zählt auch die Unternehmensnachfolge
Wir unterstützen Sie, indem wir die steuerlichen und auch alle anderen Aspekte mit Ihnen gemeinsam klären. So liefert eine transparente Unternehmensbewertung die wichtigsten Anhaltspunkte für investitionswillige Käufer. Wir finden den (auch steuerlich) passenden Zeitpunkt der Übergabe und tragen dazu bei, dass Ihre materiellen Werte erhalten bleiben und Ihr Lebensstandard im Alter durch einen guten Verkaufspreis gesichert bleibt.
Weitere interessante Inhalte
Steuerberatung
Das Gelingen einer Existenzgründung hängt wesentlich von einer guten Steuerberatung ab. Wir begleiten Sie. Auch Ihre Buchhaltung ist bei uns in guten Händen.
Privatmandanten
Zu unserer umfassenden Beratung gehört neben den Deklarationen auch das gesamte Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer.